(c)Fotalia.com
Urlaubsankündigung Die Ordination ist am Faschingsdienstag, den 04.03.2025 nachmittags, wegen Urlaubs geschlossen.


Achtung!! Die Ordination ist bis auf weiters Freitag Nachmittag geschlossen.


Schutzimpfungen Angesichts neuer immunologischer Erkenntnisse können wir bei bestimmten Erkrankungen von Hunden und Katzen längere Immunitätsintervalle (z.B. bei Tollwut 3 Jahre) erzielen, sodass eine jährliche Auffrischungsimpfung gegen diese Krankheiten nicht mehr zwingend notwendig ist. Wir werden daher unser Impfschema für Ihren Liebling teilweise verändern. Somit können wir einen noch individuelleren und für die Bedürfnisse Ihres Haustieres optimalen Impfschutz erzielen.

Es bleibt aber die dringende Empfehlung aufrecht, den jährlichen Tierarztbesuch zur Gesundenuntersuchung und Impfung nicht zu übersehen, da bei einigen schwerwiegenden Erkrankungen gerade einmal eine zwölfmonatige Immunität gewährleistet ist und daher in diesem Abstand aufgefrischt werden muss. Im persönlichen Gespräch werden wir jeden Tierbesitzer ausführlich beraten und entscheiden, gegen welche Erkrankungen abhängig von Alter, Herkunft, Immunitätslage, Lebensumstände und „Reisetätigkeit“ im richtigen Intervall geimpft wird.

Unser Ziel ist es gemeinsam mit Ihnen ein maßgeschneidertes Impfschema für Ihr Tier auszuwählen, welches die speziellen Bedürfnisse und sämtliche medizinischen Notwendigkeiten berücksichtigt.

Wir möchten Sie auch nochmals an die Möglichkeit der Kaninchenimpfung erinnern. Da in den letzen Jahren bei uns gehäuft Todesfälle aufgrund der Kaninchenpest aufgetreten sind, empfehlen wir die jährliche Impfung.


Kaninchenpest Achtung Kaninchenbesitzer: Kaninchenpest in Österreich!

Ende September 2010 ist in Niederösterreich im Raum Klosterneuburg die Kaninchenpest ausgebrochen. An die hundert Tiere sind bereits an der Seuche verstorben.
Die Myxomatose oder Kaninchenpest ist eine durch das Leporipoxvirus myxomatosis ausgelöste, hoch ansteckende Viruserkrankung, die fast ausschließlich bei Haus- und Wildkaninchen auftritt. Die Todesrate beträgt annähernd 100%. Feldhasen sind für die Erkrankung weitgehend unempfänglich. Der Mensch kann nicht an der Myxomatose erkranken.

Übertragung
Die Übertragung des Virus findet am häufigsten durch stechende, blutsaugende Insekten wie Stechmücken und Flöhe statt. Eine erhöhte Insektenpopulation in feuchtwarmen Sommern und im Herbst führt zu einem gehäuften Auftreten der Erkrankung.

Weitere mögliche Übertragungswege sind:
  • direkter Tier zu Tier Kontakt durch Beschnuppern und Schleimhautkontakt
  • indirekte Übertragung über kontaminiertes Futter oder Gegenstände
  • indirekte Übertragung über Fliegen
  • auch der Mensch kann bei Kontakt mit erkrankten Tieren als indirekter Überträger fungieren
Symptome
Die Inkubationszeit (Zeit von Infektion bis Auftreten der ersten Symptome) dauert ca. 4 -10 Tage.
Am häufigsten kommt die ödematöse Form mit folgenden Symptomen vor:
  • Ödeme (teigige Schwellungen) und Entzündungen im Bereich der Augenlider mit Augenausfluss
  • Ödeme im Kopfbereich an Lippen, Ohrgrund, Nase und Nasenrücken mit Nasenausfluss
  • hohes Fieber, Schluckbeschwerden, Atemnot
  • Ödeme im Anogenitalbereich und an den Hinterextremitäten (selten)
Bei der knotigen Form (chronischer Verlauf) kommt es zu Verdickungen in der Haut und Unterhaut im Bereich des Rumpfes und der Extremitäten.



Therapie
Es gibt keine spezifische Therapie. Im Anfangsstadium kann eine symptomatische Behandlung mit Antibiotika, Infusionen und Medikamenten zur Unterstützung des Immunsystems versucht werden. Überlebt ein Tier, bleibt es noch monatelang Virusüberträger.

Eine Impfung kann ihr Tier schützen!
Kaninchen können bereits ab einem Alter von 4 Wochen gegen Myxomatose geimpft werden. Die Impfung sollte generell im Winter oder zeitigen Frühjahr vorgenommen werden. Nach 4 Wochen und nach 5-6 Monaten ist jedenfalls eine Auffrischung erforderlich.
Regelmäßige Wiederholungsimpfungen sollten danach je nach Infektionsdruck halbjährlich oder jährlich durchgeführt werden.

Aus technischen Gründen (sehr kurze Haltbarkeit des Impfstoffes) wird die Impfung nur an Sammelterminen durchgeführt. Die Termine werden noch gesondert bekannt gegeben. Wenn Sie sich schon jetzt für die Impfung vormerken lassen möchten oder noch Fragen haben, rufen Sie uns bitte an.


Chip Chip- und Registrierungspflicht für Hunde

Seit 1. Juli 2008 besteht in Österreich die gesetzliche Verpflichtung zur Mikrochipkennzeichnung und Registrierung von Hunden (§24a Tierschutzgesetz).

Hunde, die noch nicht gekennzeichnet sind, sind bis zum 31. Dezember 2009, und Welpen spätestens mit einem Alter von drei Monaten, jedenfalls aber vor der ersten Weitergabe mittels Mikrochips zu kennzeichnen und binnen eines Monats bei einer anerkannten Datenbank zu melden.

Bereits gekennzeichnete Hunde sind bis spätestens 31. Dezember 2009 zu melden.

Wer seinen vierbeinigen Freund bereits früher elektronisch kennzeichnen und registrieren ließ, hat zwar bestmöglich vorgesorgt, um im Fall des Verlustes rasch wieder mit seinem Liebling vereint zu sein, muss aber eine Datenergänzung und die amtliche Meldung noch zusätzlich durchführen (bis spätestens Dezember 2009).

Die neuen gesetzlichen Bestimmungen sehen die Meldung von zusätzlichen Daten vor. Diese sind das Geburtsdatum und die Daten eines amtlichen Lichtbildausweises des Besitzers sowie das Datum des Beginns der Hundehaltung.